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Projekt

Die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) stellt dem Bundesarchiv Fördermittel bereit, damit es in den kommenden zwei Jahren wichtige Vorarbeiten leistet, die in ein zukünftiges deutsches Archivportal einfließen können.

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Portalantrag

DFG fördert ein Referenzportal für Archivgut im Internet

Entstehungsgeschichte des Netzwerkes "SED-Archivgut"


Aus den Beständen des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt

Die schriftliche Hinterlassenschaft der SED umfasst sowohl Unterlagen des zentralen Parteiapparates als auch die der regionalen Gliederungen. Bisher fehlten leicht zugängliche ausführliche Informationen über diese Bestände. Vertreter der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv und des Landesarchivs Berlin äußerten bereits Ende 2002 den Wunsch, einen Informationsaustausch über das SED-Schriftgut mit Vertretern aller betroffenen Länder durchzuführen, um zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein gemeinsamer Standort im Internet geschaffen werden könnte.

Die 96. Archivreferentenkonferenz begrüßte diesen vom Präsidenten des Bundesarchivs unterbreiteten Vorschlag.

Im Juli 2003 stimmten auch die Direktoren der Landeshauptarchive bzw. des Thüringischen Hauptstaatsarchivs der neuen Bundesländer sowie das Referat Archivwesen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Dresden diesem Vorhaben zu.

Weitere Informationen:

Ergänzung des Netzwerkes um FDGB-Archivgut

Am 17. November 2005 fand im Brandenburgischen Landeshauptarchiv ein Treffen mit 20 Vertretern der staatlichen Archive der neuen Bundesländer zum Archivgut der Gewerkschaften in der DDR statt. Sie verständigten sich darauf, das Netzwerk SED-Archivgut auszubauen und mit dem FDGB-Archivgut zu erweitern. Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde benannt. Deren erste Sitzung fand am 10. Januar 2006 im Bundesarchiv statt. Das Projektziel wurde formuliert, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten verteilt sowie Ablauf und Zeitplan festgelegt. Die Partnerarchive arbeiteten zunächst Angaben ihrer Gewerkschaftsbeständen zu, z. B. Bestandssignatur, Umfang, Laufzeit, Erschließungszustand, Findmittelangabe, Benutzungs- und sonstige Hinweise und Bestandsbeschreibungen, sofern vorhanden. Die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe am 3. April 2006 beschäftigte sich vorrangig mit dem Projektstand, der Festlegung weiterer Termine und Gestaltung der Seiten des Netzwerkes. Am 11. Mai 2006 fand eine Informationsveranstaltung des Bundesarchivs zur Skalierung und zum Ausbau des Netzwerkes SED-Archivgut im Hinblick auf ein deutsches Archivportal statt. Die 3. Sitzung der Arbeitsgruppe am 4. September 2006 beinhaltete v. a. die Optik und die Funktionen des erweiterten Netzwerkes SED- und FDGB- Archivgut, den Stand der Zuarbeiten und die Vorbereitung des Treffens der Landesarchive am 9. November 2006. Die Freischaltung des erweiterten Netzwerkes erfolgte am 27. März 2007

Die Bedeutung der Unterlagen des FDGB und seiner Einzelgewerkschaften resultiert aus der Stellung dieser Organisation und deren Aufgabenbereich. Der FDGB war die größte Massenorganisation in der DDR. Seine herausgehobene Stellung war in der Verfassung und im Arbeitsgesetzbuch verankert. Der FDGB hatte fünf Hauptfunktionen im politischen System der DDR: die Ideologievermittlung, die Arbeitsmobilisierung, die Personalheranbildung, die betriebliche Mitwirkung und die staatsentlastende soziale Verwaltungs-, Verteilungs- und Dienstleistungsfunktion. Bei der Wahrnehmung wirtschaftlich-organisatorischer und kulturell-erzieherischer Aufgaben kam es zu Überschneidungen mit den Funktionen des Staatsapparates, zum Teil war die Zusammenarbeit von Staatsapparat und FDGB gesetzlich geregelt. So erklärte das "Gesetz über den Ministerrat" den FDGB zum Partner bei Erarbeitung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, des Kultur- und Sportlebens und der Grundlinien der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik. Der FDGB leitete und kontrollierte die Sozialversicherung und den Feriendienst. Er hatte Mitspracherecht bei der Vergabe von Wohnungen und des Einsatzes der Kultur- und Sozialfonds der Betriebe. Mitwirkungsmöglichkeiten gab es auch auf arbeitsrechtlichem Gebiet, vor allem in den Schieds- und Konfliktkommissionen.