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Hinweise für Benutzer

Hinweise für Benutzer SED-Archivgut    Hinweise für Benutzer FDGB-Archivgut

  1. Rechtsgrundlagen der Benutzung von FDGB-Archivgut
  2. Methodische Hinweise
  3. Mitgliederunterlagen
  4. FDGB-Kaderunterlagen
  5. Anfragen zu Lohn- und Gehaltsnachweisen
  6. Gewerkschaftsarchivwesen
  7. Überlieferungslage

1. Rechtsgrundlagen der Benutzung von FDGB-Archivgut

Die Auswertung der Bestände in der SAPMO erfolgt auf der Grundlage der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung, des Bundesarchivgesetzes (§ 2a, Abs. 4) sowie des Stiftungserlasses (§ 4), der die 30jährige Schutzfrist für die Überlieferung der Parteien und Massenorganisationen der DDR aufhebt. Lediglich für Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (z. Bsp. FDGB-Kaderakten) ist eine 30jährige Schutzfrist nach dem Tod festgeschrieben (vgl. § 4, Abs. 3 des Stiftungserlasses).

Für die Benutzung dieses FDGB-Archivgutes in den regionalen Archiven sind die jeweiligen Landesarchivgesetze in Verbindung mit den Landesdatenschutzgesetzen maßgeblich. Eine allgemeine Schutz-/Sperrfrist gilt für diese Unterlagen nicht. Zu beachten ist, dass die Benutzung von personenbezogenen Akten sowie von Akten, die persönlichkeitsschutzwürdige Belange beinhalten, in den Ländern unterschiedlich geregelt ist.

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2. Methodische Hinweise

Das Archivgut der SED und des FDGB wurde in den Partei- und Gewerkschaftsarchiven oftmals nur in Serien und mit der Dokumentenart erfasst, aber nicht inhaltlich erschlossen.

In der vorliegenden Verzeichnung werden inhaltliche Schwerpunkte deshalb nicht immer erkennbar, sind jedoch zuverlässig in den Akten dokumentiert:
Neben Reaktionen auf politische Großereignisse spiegeln die Akten auch Abläufe in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen wider, ebenso wie kommunalpolitische Fragen, und auch ideologische Auseinandersetzungen, bis hin zu personenbezogenen Mitgliederverfahren.

Die Dokumentation der jeweils übergeordneten Leitungsebene überliefert dabei die Information zumeist in einem höheren Akkumulationsgrad.

Bitte berücksichtigen Sie diese Quellengruppen bei Ihren Recherchen und beziehen Sie die folgenden Aktentitel in Ihre Forschungen ein:

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3. Mitgliederunterlagen

Eine zentrale FDGB-Mitgliederkartei ist nicht überliefert. Die Mitgliedschaft im FDGB kann mit den vorhandenen Unterlagen nicht nachgewiesen werden.

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4. FDGB-Kaderunterlagen

Kaderakten hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionäre sind bei der SAPMO und in den Landesarchiven -mit Ausnahme des Landesarchivs Magdeburg- nur in Auswahl vorhanden. Oft handelt es sich dabei nicht um reine Kaderakten, die sich auf eine natürliche Person beziehen, sondern um Sammelakten, die Personalbögen und Lebensläufe mehrerer hauptamtlicher aber auch ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionäre sowie technischer Mitarbeiter beinhalten. Die Recherchierbarkeit über vorhandene Findmittel ist in den einzelnen Archiven sehr unterschiedlich. Bei Sammelakten oft auch gar nicht möglich. Die Einsichtnahme in Kaderakten, wenn diese noch der Schutzfrist unterliegen, ist in der Regel nur Betroffenen sowie den nächsten Angehörigen gestattet. Eine Schutzfristverkürzung kann für Wissenschaftler unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Darüber hinaus sind Persönliche Bestände und Nachlässe in der SAPMO und in den Landesarchiven Berlin, Brandenburg, Magdeburg, Schwerin und im Staatsarchiv Meiningen überliefert, die z. T. den Beständeübersichten entnommen werden können. Die in den Landesarchiven Berlin und Brandenburg hinterlegten Nachlässe sind in der Zentralen Datenbank Nachlässe des Bundesarchivs (http://www.nachlassdatenbank.de/) erfasst. Zahlreiche Nachlassverträge enthalten besondere Vereinbarungen mit Benutzungseinschränkungen, teilweise nur für einen bestimmtem vertraglich geregelten Zeitraum und für einzelne Akten oder Aktengruppen.

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5. Anfragen zu Lohn- und Gehaltsnachweisen

Die Lohn- und Gehaltsunterlagen der hauptamtlichen FDGB-Mitarbeiter sind in der Regel nicht vom Bundes- bzw. den Landesarchiven übernommen worden. Sie befinden sich bei der Rhenus Office Systems GmbH, Märkische Allee 1 – 11, 14979 Großbeeren und können nur dort nachgefragt werden. Hauptamtliche Betriebsfunktionäre, die ihr Gehalt vom jeweiligen Betrieb bezogen haben, müssen sich an diesen bzw. deren Rechtsnachfolger wenden.

Die Anfragen sollten folgende Angaben enthalten:

Eine Ausnahme bilden die im Hauptstaatsarchiv Dresden überlieferten Lohn- und Gehaltsunterlagen von Mitarbeitern der Bezirksverwaltung Dresden der Sozialversicherung. Die ehemals dort Beschäftigten müssen ihre Anfrage an das Sächsische Staatsarchiv Dresden richten. Eine Übersicht über den Verbleib der Lohn- und Gehaltsunterlagen von Mitarbeitern zentraler Institutionen und Einrichtungen der DDR befindet sich auf den Internetseiten des Bundesarchivs

Eine Übersicht über den Verbleib der Lohn- und Gehaltsunterlagen von Mitarbeitern zentraler Institutionen und Einrichtungen der DDR befindet sich auf den Internetseiten des Bundesarchivs

Verbleib von Lohn- und Gehaltsunterlagen der DDR

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6. Gewerkschaftsarchivwesen

Der FDGB-Bundesvorstand fasste am 26. Juni 1964 den Beschluss, Gewerkschaftsarchive aufzubauen, deren Organisationsform an das SED-Parteiarchivwesen angelehnt war. Auf zentraler Ebene fusionierten 1968 die bereits beim Bundesvorstand und den Zentralvorständen der Einzelgewerkschaften bestehenden Archive zum Zentralen Gewerkschaftsarchiv. In den 15 Bezirkshauptstädten wurden Bezirksgewerkschaftsarchive (BGA) eingerichtet, die sowohl für das archivwürdige Schriftgut der gewerkschaftlichen Leitungen auf Bezirks- als auch auf Kreisebene zuständig waren. Im Gegensatz zum Einheitsaktenplan der SED traf der FDGB aus der Masse der in einem Kreis existierenden Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) keine repräsentative Auswahl. Allerdings können sich Unterlagen von Betriebsgewerkschaftsleitungen in den Beständen der staatlichen Verwaltungen, von Organisationen, Parteien, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betrieben befinden.

Eine Sonderstellung hatten die Industriegewerkschaft (IG) Wismut und die Gewerkschaft der Zivilbeschäftigten der Nationalen Volksarmee, die ihr Schriftgut in eigenständigen Endarchiven verwalteten. Eigene Zwischenarchive unterhielten die IG Bergbau-Energie und die IG Chemie, Glas, Keramik.

Als Grundlage einer einheitlichen Aktenführung (Schriftgutverwaltung) wurde zum 1. Januar 1966 ein vierstufiger Einheitsaktenplan in Kraft gesetzt, der für alle Leitungsstufen verbindlich war. Weiterführend sind im März 1968 Richtlinien der Wertermittlung für die Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut und der Schriftgutkatalog des FDGB erlassen worden, die eine einheitliche Bewertung sicherstellen sollten. Ab 1982 kam ein neuer Einheitsaktenplan zur Anwendung.

Die Rahmentektonik war in die 4 Abteilungen untergliedert:

I Vorstände und Leitungen 1945-1952
II Vorstände und Leitungen 1952-1990
III Personenfonds und Sonstige (Nachlässe, Persönliche Bestände, Erinnerungsberichte)
IV Sammlungen (Druckschriften, Fotos, Filme, Plakate, Zeichnungen und Pläne, Tonbänder, museale Gegenstände)
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7. Überlieferungslage

Mit dem Aufbau eines einheitlichen Gewerkschaftsarchivwesens in den 60er Jahren begann auch die Sichtung und Übernahme des archivwürdigen Schriftgutes im Zentralen Gewerkschaftsarchiv, in den Bezirksgewerkschaftsarchiven und in allen nachgeordneten Bereichen. Insbesondere für die Überlieferung der Landesvorstände aus dem Zeitraum von 1945 bis 1952 sind größere Archivalienverluste in den Landesarchiven zu konstatieren. In der Folge waren das Zentrale Gewerkschafts- und die Bezirksgewerkschaftsarchive bemüht, die gewerkschaftlichen Leitungen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu turnusmäßigen Abgaben archivwürdigen Schriftgutes anzuhalten. Die kontinuierliche Arbeit wurde aber dadurch erschwert, das neben den FDGB-Bezirks- und Kreisvorständen die im jeweiligen Territorium existierenden Gewerkschafts- und Industriegewerkschaftsleitungen ebenfalls abgabepflichtig waren. Insbesondere die Tätigkeit der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sind– so im Bezirk Gera oft nur in sehr geringen Umfängen dokumentiert.

Die Führungsgremien des Bundesvorstandes des FDGB und in den meisten Fällen auch die der Einzelgewerkschaften sind fast vollständig überliefert.

Infolge der politischen Wende in der DDR sind wiederum Verluste von Archivgut feststellbar, da das zu diesem Zeitpunkt noch in den Registraturen der verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen befindliche Schriftgut, nicht immer durch die Gewerkschaftsarchive gesichert werden konnte. Bei den Bezirksgewerkschaftsorganisationen Berlin und Suhl betrifft dies die Überlieferung für den gesamten Zeitraum von 1986-1989. Darüber hinaus ist von den Kreisvorständen Ilmenau und Meiningen (Bezirk Suhl) sowie Göhren/Rügen (Bezirk Rostock) überhaupt kein Archivgut vorhanden. Die Ursachen hierfür konnten bisher noch nicht ermittelt werden.