Beschluss des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 20. Februar 1974

(SAPMO-BArch, DY 30/ J IV 2/3/ 2122)

"Vernichtung ungültiger Grundbücher und Aufnahmeunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der Partei"

  1. Die Grundbücher bzw. Aufnahmefragebogen der Mitglieder und Kandidaten der Partei aus der Zeit vor dem Umtausch der Parteidokumente im Jahre 1970 werden vernichtet.
  2. Die von den Mitgliedern und Kandidaten der Partei ausgefüllten Änderungsmeldungen zu den Personalangaben werden nach ihrer datenmäßigen Erfassung vernichtet.
  3. Die Vernichtung der Grundbücher und Aufnahmeunterlagen ist von den Bezirksleitungen entsprechend den Sicherheitsbestimmungen über die Vernichtung von parteiinternem Material vorzunehmen.
  4. Der Zeitpunkt der Durchführung der Vernichtung ist mit der Abteilung Parteiorgane des ZK abzustimmen und bis zum 1. September 1974 abzuschließen.
  5. Die in der Abteilung Parteiorgane des ZK archivierten Grundbücher und Aufnahmeunterlagen ehemaliger Mitglieder und Kandidaten der Partei, die durch Streichung oder Ausschluß aus der Partei ausschieden, werden in bestimmten Zeitabständen vernichtet. Die Vernichtung dieser Unterlagen wird nach Geburtsjahren durchgeführt. Im Jahre 1974 sind diese Unterlagen Obengenannter, deren Geburtsjahr vor 1910 liegt, zu vernichten.
  6. Die Grundbücher der Mitglieder und Kandidaten des ZK, der Mitglieder und Kandidaten der ZRK, der Mitglieder und Kandidaten der ZPKK sowie von Genossen, die vor der Gründung der SED in der KPD oder SPD leitende Funktionen ausübten, werden weiterhin in der Abteilung Parteiorgane des ZK aufbewahrt.