Glossar
Auf dieser Seite finden Sie das Glossar mit Begrifflichkeiten zur Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands, weitere Begriffe und Biographien zum Freien Deutschen
Gewerkschaftsbundes sind auf folgender externer Seite aufgelistet und recherchierbar: Lexikon des FDGB.
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A
- Abteilungsparteiorganisation (APO)
- Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG)
- Apparat des ZK (Zentralkomitees)
B
- Bürgschaften
- Betriebsparteiorganisation (BPO)
- Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK)
- Bezirksleitung (BL)
- Bezirksparteikontrollkommission (BPKK)
- Bezirksparteiorganisation
- Bezirksparteischulen (BPS)
D
- Delegiertenkonferenz
E
- Einsatzleitungen
G
- Generalsekretär/ Erster Sekretär
- Gesamtmitgliederversammlung
- Grundbuch
- Grundorganisation (GO)
I
- Industriekreisleitung (IKL)
K
- Kampfprogramme
- Kleines Sekretariat des Politbüro
- Kreisdelegiertenkonferenz
- Kreisleitung (KL)
- Kreisparteikontrollkommission (KPKK)
- Kreisparteiorganisation
- Kreisparteischulen (KPS)
L
- Landesparteikontrollkommission (LPKK)
- Landesparteiorganisation
- Landesparteischulen
M
- Mitgliederunterlagen
- Mitgliederversammlung
- Mitgliedschaft in der SED
O
- Ortsparteiorganisation (OPO)
P
- Parteigruppe
- Parteihochschule (PHS)
- Parteikonferenzen
- Parteikontrollkommissionen
- Parteilehrjahr
- Parteiorganisatoren
- Parteiprogramm
- Parteischulen
- Parteisekretär der Grundorganisation
- Parteistrafen
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteitag
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteivorstand (PV)
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteiwahlen
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Politbüro (PB)
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Programm der SED
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
R
- Rechenschaftsbericht
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Revisionskommissionen
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
S
- Sekretariat des ZK (Zentralkomitees)
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Stadtbezirksparteiorganisation
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Stadtparteiorganisation
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Statut der SED
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
W
- Wohngebietsparteiorganisation (WPO)
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
Z
- Zentralkomitee (ZK)
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).
- Zentralsekretariat (ZS)
- waren disziplinarische Mittel zur Maßregelung von Parteimitgliedern und Kandidaten. Geringfügige Verstöße wurden mit Kritik, Missbilligung oder Verwarnung vor der Mitgliederversammlung geahndet. Bei größeren Vergehen wurde eine Rüge oder eine strenge Rüge ausgesprochen. Als schwerste Strafe galt der Parteiausschluss (Statut der SED 1976, Teil I).